Verbotsschilder – Norm Verbotszeichen für Ihren Betrieb
Jeder kennt sie – Verbotsschilder. Wenn nicht aus dem eigenen Unternehmen oder Betrieb, dann zumindest aus dem Privatbereich. Als Verbotszeichen bzw. Sicherheitskennzeichen bezeichnet man die allseits bekannten, runden und rot umrandeten Piktogramme für Hinweise wie „Rauchverbot“ bzw. „Rauchen verboten“, „Nicht berühren!“, „Kein Zutritt für Unbefugte“, „Nicht mit Wasser löschen“, „Offenes Feuer, Licht und Rauchen verboten“ oder „Kein Trinkwasser“, „Betreten der Fläche verboten“, „Handys verboten“ etc.. Diese erhalten Sie in verschiedenen Varianten, z.B. aus leichtem Aluminium, oder auch als selbstklebende Sicherheitsaufkleber mit den entsprechenden Piktogrammen.
Vor allem in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, aber auch auf Großveranstaltungen sind diese Sicherheitsschilder (die Sie auch als praktische Aufkleber kaufen können) Vorschrift und müssen auch eine vorgeschriebene Norm erfüllen, um den Sicherheitsaspekt vollumfänglich zu erfüllen.
Zu den Sicherheitsaspekten von Verbotsschildern zählen z.B.:
- Vermeidung von Arbeitsunfällen
- Abschirmen von Kunden und Besuchern von bestimmten Bereichen
- Vermeidung von Unfällen durch Reaktionen durch Feuer, Wasser & mehr
- Vermeidung von Vergiftungen oder Schäden durch Berührung oder Konsum
- Abschirmen von Menschen mit Herzschrittmachern von bestimmten Bereichen
Wichtig ist, dass diese Sicherheitsschilder eindeutig und praxisbewährt sind. So steht eine rot durchgestrichene Zigarette eindeutig für ein Rauchverbot, oder eine durchgestrichene Hand für „Berühren verboten!“. Um die Funktion von Verbotsschildern zu gewährleisten, müssen Sie dementsprechend auch einige Vorschriften erfüllen.
Sofern die entsprechenden Verbotsschilder richtig montiert wurden, erhöhen diese die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen, da sie eindeutig eine verbotene Handlung oder Gegenstand darstellen.
Verbotszeichen und Sicherheitsschilder nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010
Um Arbeitsplätze im Unternehmen sicher zu gestalten, müssen Verbotszeichen unbedingt auf dem neuesten, oder aber einem praxisbewährten Stand nach alter Norm sein. Daher ist Für neue Sicherheitskennzeichnungen, aktuelle Verbotsaufkleber und Verbotsschilder gilt hier ASR 1.3 / DIN EN ISO 7010. Diese ist international gültig und garantiert, dass die Sicherheitskennzeichen auch ohne Sprache, durch einfache Piktogramme, immer verständlich sind und effektiv vor Arbeitsunfällen und weiteren Gefahren schützen.
„Die DIN EN ISO 7010 wurde entwickelt, um mindestens europaweit einen einheitlichen Standard für die Sicherheitskennzeichnung zu schaffen. In Zeiten eines vereinheitlichten europäischen Arbeitsmarktes gewinnt eine sprachunabhängige, einfach zu erkennende und universell verständliche Sicherheitskennzeichnung zunehmend an Bedeutung. Folgerichtig sind reine Textschilder nicht mehr zulässig.“
Im Oktober 2012 erschien die DIN EN ISO 7010, die deutsche Fassung der europäischen Norm EN ISO 7010:2012. Beide basieren auf der internationalen Norm ISO 7010:2011 und ermöglichen so eine genormte Sicherheitskennzeichnung – national, in Europa, international. Die in den Normen der ISO 7010 festgelegten Sicherheitszeichen werden in die Kategorien Rettungsschilder, Verbotszeichen, Warnzeichen, Brandschutzzeichen und Gebotszeichen eingeteilt. Sie gelten für alle Bereiche in einem Betrieb, an denen es darum geht, die personelle Sicherheit zu bewahren.“
Quelle: http://www.iso7010.de/
Unsere Sicherheitskennzeichen nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010
Hier finden Sie eine Auswahl der beliebtesten und am meisten gekauften Verbotsschilder und Sicherheitskennzeichen. Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Generell finden Sie in unserem Shop nahezu alle Verbotsschilder und Kennzeichnungen mit 100mm, 200mm und teilw. auch 300mm bis 400mm Durchmesser erhältlich. Außerdem können Sie zwischen Schildern aus Aluminium, PVC und mit selbstklebendem PVC – also sog. Sicherheitsklebern / Aufklebern – wählen. Gemein haben all‘ unsere Sicherheitsschilder die rote genormte Umrandung und die eindeutigen schwarzen Piktogramme nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010. Alle Verbotsschilder, egal ob als Aufkleber oder nicht-selbstklebende Schilder sind zudem lang nachleuchtend. So sind sie auch im Falle eines Stromausfalls oder in dunkleren Bereichen wie Treppenhäusern Ihres Unternehmens zu jeder Zeit gut erkennbar.
Rauchverbot Verbotsschild & Kleber – Rauchen verboten P002
- Rauchverbot Schild 200mm aus Aluminium „Rauchen verboten“
- Rauchverbot PVC Schild 200mm nicht selbstklebend „Rauchen verboten“
Zutritt verboten Verbotsschild & Kleber – Zutritt für Unbefugte verboten D-P006
Kein Trinkwasser Sicherheitsschild & Kleber P005
- Kein Trinkwasser Verbotsschild Aufkleber 200mm PVC Folie selbstklebend
Berühren verboten Sicherheitsschild & Kleber – Nicht berühren P010
- Berühren Verboten Schild 200mm aus leichtem Aluminium
- Berühren Verboten Schild 200mm PVC selbstklebend
Verbot für Personen mit Herzschrittmacher Verbotsschild P007
- Kein Zutritt mit Herzschrittmacher Verbotsschild 200mm PVC nicht selbstklebend
Offenes Feuer verboten Verbotszeichen – Keine offene Flamme P003
Nicht mit Wasser löschen Verbotsschild – mit Wasser löschen verboten P011
- Mit Wasser löschen Aluminium Verbotsschild 400mm
Betreten der Fläche verboten Verbotszeichen P024
Handy verboten / Handyverbot Schild – eingeschaltete Mobiltelefone verboten P013
Essen und Trinken verboten Verbotsschild P022
Keine Fotos / Fotografieren verboten Schild
Hunde verboten Schild & Aufkleber
Das richtige Material – PVC, Aluminium oder selbstklebend
Sicherheitszeichen warnen Sie nicht nur vor möglichen Gefahren oder Schäden, Sie sind auch in vielen Betriebsstätten oder Gebäuden absolute Pflicht. Ob Verbots-, Gebots-, oder Warnkennzeichnungen, die Schilder müssen stets klar und vom weiten gut erkennbar sein. Bei Gefahr müssen sie einfach und unmissverständlich identifizierbar sein. Daher hat der Gesetzgeber bestimmte Normen und Regel festgelegt. Alle unsere Sicherheitskennzeichen sind ASR A1.3 und ISO 7010 konform. Das bedeutet, sie können in allen gängigen Betrieben oder Einrichtungen angebracht werden.
Doch genauso wichtig wie die Einhaltung der Normen, ist die Wahl des richtigen Materials. In unserem Shop wählen Sie aus PVC, Aluminium & selbstklebenden PVC Verbotsschildern.
Verbotsschilder & Sicherheitskennzeichen aus Aluminium
Verbotszeichen & Sicherheitsschilder aus Aluminium sind vor allem auch für den Außeneinsatz geeignet. Denn Sicherheitskennzeichen müssen gut erkennbar angebracht werden und vor allem auch gut erkennbar bleiben – dauerhaft. Speziell für den Außeneinsatz, in Tiefkühllagern, Feuchträumen oder anderen Bereichen mit extremen Temperaturen oder Witterungen, bieten sich Verbotszeichen bzw. Schilder aus Aluminium an. Sie sind robust, pflegeleicht und halten Temperaturen von -40 °C bis +100 °C stand. Zudem verblassen sie nicht.
Verbotszeichen aus PVC
Verbotszeichen aus Kunststoff für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sind besonders schlagfest, abriebfest und witterungsbeständig. Besonders gut geeignet sind Verbotssymbole bei unebenen Untergründen sowie für den Temperaturbereich zwischen 30 °C bis +60 °C. Sowohl die nicht selbstklebenden als auch nicht selbstklebenden PVC Verbotsschilder sind zudem nachleuchtend.
Richtige Größe eines Verbotsschilds
Die richtige Größe ist entscheidend und hängt davon ab, aus welcher Entfernung die Verbotsschilder erkennbar sein müssen. Um die größtmögliche Arbeitssicherheit im Betrieb zu gewährleisten ist nicht nur die richtige Auswahl des Symbols für die Gefahrenstellen ausschlaggebend, sondern auch die Größe des Schildes. Im Zweifelsfall gilt: Immer eine Größe größer wählen.
Entfernung / Erkennungsweite (Meter) | Durchmesser für Verbotsschild |
4 Meter | 100mm |
8 Meter | 200mm |
12 Meter | 300mm |
16 Meter | 400mm |
24 Meter | 600mm |
Nachleuchtende Sicherheitskennzeichen als Aufkleber
Unsere Sicherheitskennzeichen aus PVC sind zudem lange nachleuchtend. Das bietet sich vor allem dort an, wo keine Sicherheitsbeleuchtung oder Notfallbeleuchtung vorhanden ist. Für Bei Stromausfall, im Brandfall oder in generell dunklen Räumlichkeiten, sorgen die lang nachleuchtenden Verbotsschilder so für mehr Sicherheit und dauerhafte gute Erkennbarkeit.
Rechtlich vorgeschriebene Verbotsschilder
Sicherheitszeichen bzw. Verbotsschilder sind nicht der Höflichkeit oder individuellen Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers zu verdanken, sondern vielerorts verpflichtend vorgeschrieben. Verbotszeichen in sicherheitsrelevanten Bereichen sind normgerecht auszuschildern und zu kennzeichnen. Das gilt vor allem für Verbotsschilder wie „Aufzüge und Fahrstühle im Brandfall nicht benutzen“. Werden dürfen.
Auch bei Gefahrensituationen in Durchgängen oder Arbeitsbereichen dienen Verbotsschilder vor allem der eigenen Absicherung als auch der Gefahrenprävention.
Sie sind zwingend an folgenden Orten vorgeschrieben:
- Tankstellen
- Maschinen & Anlagen
- Baustellen
- Straßenverkehr
- Einzelhandel
- Öffentliche Einrichtungen & Gaststätten
- Produktion
- Arbeitsplätze
- Aufzug
- Treppenhäuser
Bestimmte Flächen mit möglichen Risiken werden mit Schildern abgegrenzt und auch im Lager werden sie sehr oft genutzt. Verbotsschilder gemäß aktueller Norm und gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen sind wichtig, um Ihre Mitmenschen und Mitarbeiter über mögliche Risiken und Gefahren zu informieren und die Gesundheit nicht zu gefährden.
Neue Norm vs. praxisbewährte Verbotsschilder
Auf Grund des steigenden Bedarf an einheitlichen Sicherheitskennzeichnungen – und zwar auch EU-weit – wurden einige Normen zuletzt überarbeitet. Durch die Umsetzung der ISO 7010 hat sich aber nicht alles geändert. Folgende Eigenschaften müssen Verbotsschilder auch weiterhin grundsätzlich aufweisen:
- Form: Kreisrund
- Grundfläche: weiß
- Bildzeichen / Piktogramm: schwarz
- Rand: Rot / Roter, von links nach rechts um 45° geneigter Querbalken
Sollten Sie in Ihrem Betrieb noch die alten praxisbewährten Sicherheitsschilder nach ASR 1.3 verwenden, sind Sie grundsätzlich zu einem Austausch verpflichtet. Grundsätzlich sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Ihre Verbotsschilder und anderen Sicherheitszeichen, die an Ihrem Arbeitsplatz in öffentlichen Bereichen Anwendung finden, den aktuellen Normen und Vorschriften entsprechen (ASR A1.3, DIN EN ISO 7010 und ISO 4844 Teil 2).
Sofern Sie jedoch trotzdem noch alte Sicherheitsschilder verwenden, muss deren fortwährender Einsatz anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und schriftlich begründet, sowie dokumentiert werden. Gleichzeitig muss im Rahmen der Sicherheitsunterweisung immer auf beide Varianten aufmerksam gemacht werden. Eine zeitgemäße Kennzeichnung nach ASR A1.3 und ergänzend nach DIN EN ISO 7010 sowie DIN 4844-2 ist dementsprechend die deutlich bessere Entscheidung.
Piktogramm-Nr. der Verbotsschilder in der Übersicht
Piktogramm-Nr. | Bedeutung |
P001 | Allgemeines Verbotszeichen |
P002 | Rauchen verboten |
P003 | Keine offene Flamme |
P004 | Fußgänger verboten |
P005 | Kein Trinkwasser |
P006 | Für Flurförderzeuge verboten |
P007 | Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher |
P010 | Berühren verboten |
P011 | Mit Wasser löschen verboten |
P012 | Keine schwere Last |
P013 | Eingeschaltete Mobiltelefone verboten |
P014 | Kein Zutritt für Personen mit Implantaten |
P015 | Hineinfassen verboten |
P016 | Mit Wasser spritzen verboten |
P020 | Aufzug im Brandfall nicht benutzen |
P021 | Mitführen von Hunden verboten |
P022 | Essen und Trinken verboten |
P023 | Abstellen oder Lagern verboten |
P024 | Betreten der Fläche verboten |
P027 | Personenbeförderung (im Aufzug) verboten |
P028 | Benutzen von Handschuhen verboten |
P031 | Schalten verboten |
WSP001 | Laufen verboten |
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