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Fluchtwege und Notausgänge - Vorschriften zur Planung und Kennzeichnung nach ASR A1.3 & Co.

Bei der Planung von Fluchtwegen und Notausgängen gibt es einige Vorschriften zu beachten. So viele, dass sie kaum alle in nur einen unserer Ratgeber-Artikel passen. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns vor allem mit Vorschriften und Normen zur richtigen Fluchtwegkennzeichnung, der richtigen Verwendung der Richtungsangaben auf den bekannten Fluchtwegschildern, mit weißem Notausgang-Symbol und Pfeil auf grünem Grund, und den Richtlinien zur notwendigen Breite und Höhe von Fluchtwegen.

Weitere Themen sind die Anforderungen an Informationen und Gestaltung der Flucht- und Rettungspläne, die in öffentlichen Gebäuen bei bestimmten Voraussetzungen aushängen müssen. Mit den Vorschriften zur Notbeleuchtung von Fluchtwegen und Notausgängen, mit Leitsystemen, Sicherheitsleuchten und beleuchteten Notausgangsschildern und Rettungszeichen befassen wir uns in einem seperaten Artikel. 

ASR A1.3, ASR A2.3 und DIN ISO 16069 - Fluchtwegschilder richtig einsetzen

Neben den Vorschriften für die Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge (z.B. Breite, Länge, bauliche Anforderungen und Beleuchtung, Art der Türen, Treppen auf Fluchtwegen) müssen vor allem auch die Richtungspfeile zu den Notausgängen im Rahmen der Fluchtwegkennzeichnung richtig und nach internationalen Standards eingesetzt werden.

Die meisten Vorschriften für die Planung und Kennzeichnung Flucht- und Rettungswegen werden in der ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, früher DIN EN ISO 7010, DIN 4844-2, früher BGV A8) und ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan) geregelt.

Die aktuellen Überarbeitungen fügten vor allem Symbole entsprechend der neuesten Technik zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung hinzu. Zusätzlich wurden die den Pfeilen zugeordneten Richtungsangaben auf Fluchtwegschildern genauer geregelt. Weitere Vorschriften und Normen regeln die genaue Gestaltung, Montage und technischen Anforderungen. 

Da Notausgangsschilder auch vom internationalen Publikum in öffentlichen Gebäuden und Betrieben jederzeit erkannt und verstanden werden müssen, werden die Richtungsangaben und Rettungszeichen im Rahmen der Fluchtwegkennzeichnung international einheitlich und ausschließlich mit Symbolen geregelt. 

In Deutschland wird der Pfeil "nach unten" und "nach oben" oft falsch verwendet. Häufig werden die entsprechenden Rettungszeichen außerdem mit Brandschutzzeichen (weiße Pfeile auf rotem Grund) und weiteren Sicherheitszeichen kombiniert. 

Was hat sich durch DIN ISO 16069 für die Fluchtwegkennzeichnung geändert?

Rund um die Vorschriften zu Rettungszeichen zur Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen gibt es hin und wieder Änderungen, weshalb wir nachfolgend die Unterschiede zwischen den alten und neuen Vorschriften zur Fluchtwekennzeichnung aufzeigen.

Zwar wird in der bekannten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ die Verwendung des Pfeils in Kombination mit dem Rettungszeichen „Rettungsweg / Notausgang“ geregelt, aber nicht die genaue Bedeutung des jeweiligen Richtungspfeils

Die neueste Änderung zur Kennzeichnung von Notausgängen trat 2019 mit der DIN ISO 16069 in Kraft, eine Adaption der der internationalen Norm ISO 16069, die unter anderem die Kombination von Richtungspfeilen und Fluchtweg- und Notausgangsschildern festlegt. Diese Vorschrift wird damit erstmals ins deutsche Recht übernommen. Die Frage „Hoch, runter, rechts, links – wo geht’s denn hier zum Notausgang?“ soll damit der Vergangenheit angehören.

Dies bezieht sich vor allem auf die bekannten Pfeile "nach oben" und "nach unten". Die korrekte Anwendung dieser Richtungsangaben und entsprechenden Notausgangsbeleuchtungen sorgt immer noch für Verwirrungen, die mit den neuen Vorschriften aufgelöst werden sollen. In vielen Betrieben und öffentlichen Gebäuden wie Flughäfen und Konzerthallten wird der Pfeil "nach unten“ fälschlicherweise verwendet, um eine Laufrichtung "Geradeaus" anzugeben. Oder, um ihn über einer Notausgangstür zu platzieren und „durch die Tür gehen“ anzuzeigen.

Allerdings sollen diese Laufrichtung und entsprechende Türen international ausschließlich mit dem „Pfeil nach oben“ gekennzeichnet werden. Die falsche Kennzeichnung von Fluchtwegen mit dem Pfeil "nach unten“ resultiert häufig daraus, dass der Pfeil auf die zu benutzende Tür zeigen soll. Laut Vorschrift zeigt dieses Zeichen aber den Laufweg bzw. einen notwendigen Etagenwechsel an. Dem Pfeil "nach unten“ kommt in der normgerechten Fluchtwegbeschilderung somit ausschließlich die Bedeutung „Abwärts gehen“ (Etagenwechsel) zu. Durch diese Verwendung halten Sie die DIN ISO 16069 ein und schützen so im Ernstfall Mitarbeiter, Besucher, Kunden und sich selbst.

Anforderungen an nachleuchtende und beleuchtete Notausgangsschilder

Zudem müssen alle Schilder auch im Falle eines Stromausfalls, bei Dunkelheit oder bei Rauchentwicklung erkennbar sein, weshalb es einige Vorschriften zur Beleuchtungsstärke, Montagehöhe und Mindest-Akkulaufzeit bzw. Anforderungen an vom Haupt-Stromnetz unabhängige Stromversorgungen gibt. Neben elektrischen beleuchteten oder hinterleuchteten Fluchtwegschildern, wie z.B. den bekannten LED Notausgangsbeleuchtungen, gibt es auch Rettungszeichen aus nachleuchtenden Materialien. Auch an diese gibt es vorgeschriebene Mindestanforderungen. Mit diesen beschäftigen wir uns vor allem im Artikel rund um die Notbeleuchtung und Fluchtwegbeleuchtung. Doch hier ein kurzer Überblick

Wichtige Vorschriften für die beleuchtete Fluchtwegschilder auf einen Blick

  • Montagehöhe: mind. 2 Meter über dem Boden
  • Lux: mindestens 1 Lux ab 2 cm über dem Boden, auf der Mittelachse des Fluchtweges (gesetzlich vorgeschrieben sind mind. 2 Meter Breite). Mindestens 15 Lux in unfallgefährdeten Arbeits- und Produktionsstätten, Hochhäusern, Hotels, geschlossenen Großgaragen und Manegen bzw. Sportrennbahnen (Außenbereiche). In besonders gefährdeten Bereichen ist eine Gefährdungsbeurteilung die Grundlage für die notwendige Beleuchtungsstärke. 15 Lux sind hier das Minimum
  • Die mindestens erforderliche Beleuchtungsstärke muss innerhalb von 0,5 Sekunden erreicht werden
  • Farbwiedergabeindex (CRI): mind. Ra 40, sodass die Sicherheitsfarben erkennbar sind
  • Akkulaufzeit: Notbeleuchtungen und Notausgangsschilder müssen i.d.R. mind. 3 Std. ohne Versorgung durch das allgemeine Stromnetz funktionieren, z.B. durch einen Not-Akku, Notstromaggregat oder Batterien. In einigen Fällen sind auch besonders gesicherte Stromnetzte erlaubt
  • Gleichmäßige Beleuchtung, damit Hell-Dunkel-Kontraste vermieden werden (maximal 40:1 zwischen größter und kleinster Beleuchtungsstärke)
  • Notausgänge müssen beschildert und beleuchtet sein, mit beleuchteten oder hinterleuchteten Rettungszeichen entlang des Fluchtweges und / oder nachleuchtenden Sicherheitszeichen und Brandschutzzeichen
  • Alle Richtungsänderungen (Niveauänderung), Fluchttüren und Treppen (Beleuchtung der einzelnen Treppenstufen) auf Fluchtwegen müssen mit Richtungshinweisen nach DIN ISO 16069 gekennzeichnet werden
  • Notlicht an Erste-Hilfe-Stationen und Feuerlöschern und weiteren sicherheitsrelevanten Einrichtungen, mit angemessener Beleuchtungsstärke
  • Blendung muss vermieden werden

Vorschriften für Fluchtwegschilder aus nachleuchtenden Materialien auf einen Blick

  • Nach 10 Minuten müssen Leuchtdichteigenschaften von ≥ 80 mcd/Quadratmeter nachweisbar sein und nach 60 Minuten  noch ≥ 12 mcd/Quadratmeter
  • Die Messung der Leuchtdichten erfolgt am Einsatzort, wobei kalibrierte Geräte zu verwenden und Messergebnisse zu dokumentieren sind
  • Eine durchgängie Leitmarkierungen auf dem Boden bedeutet, dass mindestens drei Markierungen pro Meter angebracht werden
  • Die Markierungen müssen mindestens einen Durchmesser bzw. eine Kantenlänge von 5 cm haben. Entspricht die Kantenlänge  mind. 5 cm, so kann die Breite auf bis zu 2,5 cm verringert werden, wenn die Leuchtdichte nach 10 Minuten ≥ 100 mcd pro Quadratmeter und nach 60 Minuten ≥ 15 mcd pro Quadrtatmeter entspricht
  • Fluchtwege, Notausgänge und Gefahrenstellen müssen erkennbar sein
  • Fluchttüren auf Rettungswegen, Fluchtwegen und für Notausgänge müssen über eine vollständige Umrandung aus mindestens 2 cm breiten langnachleuchtenden Materialien verfügen
  • Die Fluchtrichtung ist, unter Beachtung der Erkennungsweiten, mit den Sicherheitszeichen „Richtungsangabe“ und "Notausgang“ zu kennzeichnen.
  • Fluchtwegzeichen zur Richtungsangabe dürfen nicht auf Türflügeln angebracht werden, sondern sind an diesen Stellen auf dem Boden anzubringen
  • Leitmarkierungen aus nachleuchtenden Materialien verbinden die einzelnen Sicherheitszeichen auf dem Fluchtweg miteinander. Deshalb müssen sie durchgehend bis zum nächsten sicheren Bereich angebracht werden
  • Jeder Türgriff ist langnachleuchtend zu gestalten oder muss großflächig nachleuchtend hinterlegt werden
  • Treppen, Treppenwangen, Handläufe und Rampen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen sind so zu kennzeichnen, dass Beginn, Verlauf und Ende eindeutig zu erkennen sind

Schilderwahnsinn - welche Vorschriften gelten noch für die Notausgangsbeleuchtung

Bild 1Nach der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung muss auf Notausgangsschildern und Rettungszeichen ein weisser Pfeil auf grünem Grund und das typische Symbol einer Persondie einen Ausgang verlässt, vorhanden sein.

Damit man auch im Dunkeln den Weg findet: Vor allem nicht beleuchtete Rettungszeichen und Fluchtwegschilder müssen lange nachleuchten können, auch wenn der Strom ausgefallen ist oder die Beleuchtung aus anderen Gründen versagt oder die Beschilderung nicht mehr erreicht. In Ausnahmefällen dürfen Schilder aus nicht nachleuchtenden Materialien verwendet werden. Dies sind wenige Fälle, sodass empfohlen wird, nur Schilder einzusetzen, die ohne Stromversorgung nachleuchten können. Die Notausgangsbeleuchtung mit Richtungspfeilen muss über einen Not-Akku oder eine Batterie verfügen. 

Dabei ist die Beleuchtungsstärke je nach Branche unterschiedlich. In Bereichen, wo eine hohe Unfallgefahr besteht, muss sie mindestens 15 Lux betragen. Die Beleuchtung muss sich nach abschalten der Hauptbeleuchtung selbstständig anschalten. Danach muss sie mindestens für eine Stunde an bleiben. Die LED Fluchtwegleuchten aus unserem Shop können drei Stunden und länger über den Not-Akkubetrieb laufen, wenn die Stromversorgung ausgefallen ist.

Regelmäßige Funktionstests der Beleuchtung sind nach DIN EN 50172 vorgeschrieben und sollen den einwandfreien Zustand der Leuchten im Ernstfall gewährleisten. Höherwertige Fluchtwegleuchten verfügen über eine Auto-Test-Funktion, wodurch man sich sehr viel Arbeitszeit ersparen kann. Kontrollleuchten zeigen dann zum Beispiel an, ob ein einwandfreier Betrieb gewährleistet ist. Zum Beispiel verfügt unsere LED Fluchtwegleuchte IP40 für die Deckenmontage über einen Autotest und 8 Stunden Akkulaufzeit für das Notlicht im Ernstfall. 

Die Pfeilrichtung auf den Schildern ist eindeutig in der DIN ISO 16069 Norm festgehalten. Neben der Pfeilrichtung nach links, rechts, oben und unten gibt es einen schrägen Pfeil, der ebenfalls in allen Richtungen zeigen kann. Hier ist zu beachten, dass die Pfeilspitze zur Richtung des Fluchtweges neigt. Neben den Schildern gibt es Bodenmarkierungen. Diese sind auch von Weiten gut einsehbar.

Bei den Beschilderungen gibt es Ausnahmen, die nicht beschriftet werden müssen. Ein Beispiel wären hier Arbeitsstätten, die sich im Freien befinden.

Wie werden die Richtungspfeile für Notausgänge korrekt verwendet?

Verwirrung gibt es häufig bei der richtigen Verwendung der Pfeile zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen. Gerade der Pfeil „nach unten“ wird oft falsch verwendet, denn die Pfeile dienen nicht der Kennzeichnung der Tür, durch die man durchgehen muss, sondern der Laufrichtung oder eines Etagenwechsels. Ein Pfeil nach unten bedeutet, dass man eine Treppe nach unten nehmen soll, während einzig und allein ein Pfeil nach oben „Laufrichtung geradeaus“ oder „aufwärts“ bedeutet.

Trotzdem ist über vielen Notausgängen häufig ein Pfeil nach unten zu finden, obwohl eigentlich der Pfeil nach oben korrekt wäre. Der Pfeil nach unten zeigt niemals die Laufrichtung an und kennzeichnet auch keine Fluchttür, sondern beschildert nur einen notwendigen Etagenwechsel.

Kennzeichnung der Laufrichtung nach DIN ISO 16069

Schild / PfeilBedeutung
bild table Freie Fläche nach „schräg rechts“ überqueren
bild table Freie Fläche nach „schräg lings“ überqueren
bild table Nach rechts gehen
bild table Nach links gehen
bild table Geradeaus gehen, ggf. durch Notausgangstür

Kennzeichnung eines Etagenwechsels

Schild / PfeilBedeutung
bild table Nach rechts aufwärts
bild table Nach links aufwärts
bild table Nach rechts abwärts
bild table Nach links abwärts
bild table Aufwärts
bild table Abwärts

Notausgang im Außenbereich entsprechend Vorschrift nach ASR A2.3 sichern

P023-Abstellen-Lagern-verboten

Neben den Notausgangsschildern und der Beleuchtung der Fluchtwege ist eine weitere Sicherheitseinrichtung vorgeschrieben, um den Außenbereich entsprechend abzusichern. Dieser darf nie versperrt sein. Die Sicherheits-zeichen der ASR A1.3 bzw. der DIN EN ISO 7010 umfassen auch ein Verbotsschild, welches beschildert, dass an der gekenn-zeichneten Stelle keine Gegenstände gelagert oder abgestellt werden dürfen. Verwendet wird hierzu das Verbotsschild P023 „Abstellen oder Lagern verboten“, wenn der Notausgang von außen zugänglich ist und deshalb blockiert oder zugestellt werden könnte.

Die richtige Fluchtwegleuchte - LED & Not-Akku

Grundvoraussetzung ist es, dass die Notleuchten, die zur Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt werden, ausreichende Sehbedingungen ermöglichen, wenn die normale Beleuchtung ausgefallen ist und / oder Rauchentwicklung die Sicht erschweren, damit Gebäude rasch evakuiert und Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Brandbekämpfungsmittel wie Löschdecken und Feuerlöscher schnell gefunden werden können.

Neben den verschiedenen Montagearten (Wand- und Deckenmontage) unterscheiden sich die Fluchtwegleuchten auch in der Helligkeit (Lumen), der Akkulaufzeit (mind. 3 Std.) und der Kontrollfunktion (Autotest oder manueller Test).

Als Leuchtmittel werden für Notausgangsbeleuchtungen heute meist LEDs und für den Notbetrieb ein Akku eingesetzt. Der große Vorteil der LED Fluchtwegleuchten: sie halten länger, denn der Akku wird effizient genutzt. LED ist außerdem nicht so wartungsintensiv. Wir führen hochwertige Notausgangsbeleuchtungen mit LED und Akku, mit einer Akkulaufzeit von bis zu 8 Std. und Autotest-Funktion.

Vorschriften der Fluchtwegkennzeichnung für Türen und Treppenhäuser

Vor allem Fluchttüren müssen leicht ersichtlich sein. Dies ist nur der Fall, wenn sie richtig markiert sind. An Türen wird das Hinweisschild oft verkehrt angebracht. Der Pfeil nach oben bedeutet, auf der gleichen Ebene geradeaus zu laufen. Denn ein Pfeil nach unten heißt, eine Treppe zu benutzen und das Stockwerk zu wechseln. Die Pfeilrichtung zeigt die Laufrichtung an und keine Kennzeichnung, um z. B. eine Tür zu durchqueren. Oft sind Aus- und Eingänge nicht ausreichend vorhanden. Es müssen weitere Türen eingebaut werden. Wenn diese im Alltag nicht benutzt werden sollen kann man Sie mit einem Alarm versehen.

Einfach abschließen ist nicht erlaubt, weil Fluchttüren immer offen sein müssen. Die sogenannten Türwächter oder Panikstangen verhindern das im Alltag Personen diese Türen benutzen. Sobald man sie öffnet, ertönt ein lauter Alarm, der nur mit dem Türschlüssel wieder abschaltbar ist. Um einen Fehlalarm zu vermeiden, muss der Notausgang mit einem „Alarm-Schild“ gekennzeichnet werden.

Treppen müssen nach dem Bauordnungsrecht im Brandfall einen sicheren Ort darstellen. Sie müssen genauso im Ernstfall genutzt werden können. Um den sicheren Weg zum Notausgang im Brandfall stets gewährleisten zu können, gibt es weitere Anforderungen an Fluchttreppen und Fluchttüren auf Rettungswegen.

Anforderungen an Fluchttreppen und Treppenräume nach §34 MBO, §35 MBO (1) und §36 MBO

Fluchttreppen müssen gewissen Anforderungen der Musterbauordnung (MBO) erfüllen, weil sie in den meisten öffentlichen Gebäuden elementarer Bestandteil der Fluchtwege sind. Man spricht hier auch von vertikalen Fluchtwegen. Die Anforderungen richten sich hier an tragende Teile und die Bodenbeläge der Treppen und werden in fünf Gebäudeklassen (GK1 bis GK5) unterteilt. 

§35 MBO (1) regelt in diesem Zusammenhang die Anordnung und Nutzung der dazugehörigen Treppenräume, die als Schutz der Treppen und Bestandteile des Fluchtwegs funktionieren. Man spricht hier auch von vertikalen (durchgehend nutzbaren) Räumen, die eine oder mehrere notwendige und nicht notwendige Treppen beinhalten können. Von notwendigen Treppenräumen spricht man, wenn diese als Teil des Fluchtwegs mindestens eine notwendige Treppe enthalten. Eine notwendige Treppe ist eine Treppe, die über einen Rettungsweg zu einem Notausgang, einem Notausstieg oder einer anderweitigen Nutzungseinheit nach dem Bauordnungsrecht in der Arbeitsstättenregelung (ASR). Demnach ist eine Nutzungseinheit ein im Brandfall sicherer Ort. 

Sogenannte notwendige Flure sind horizontale Fluchtwege, die notwendige Treppenräume und Nutzungseinheiten verbinden. Diese sind immer dann erforderlich, wenn ein Rettungsweg aus einem Raum oder einer Nutzungseinheit nicht direkt über einen Notausgang ins Freie oder in einen entsprechenden Treppenraum führt. §36 MBO regelt die baulichen Anforderungen an notwendige Flure.

Anforderungen an tragende Teile und Bodenbeläge von Fluchttreppen nach §34 MBO

Fluchttreppen in GK1:

  • Treppen Innen und tragende Teile: Keine Anforderungen
  • Treppen Außen und tragende Teile: Keine Anforderungen

Fluchttreppen in GK2:

  • Treppen Innen und tragende Teile: Keine Anforderungen
  • Treppen Außen und tragende Teile: Keine Anforderungen

Fluchttreppen in GK3:

  • Treppen Innen und tragende Teile: Nicht brennbare oder feuerhemmende Materialien und Beläge
  • Treppen Außen und tragende Teile: Nicht brennbare Materialien und Beläge

Fluchttreppen in GK4:

  • Treppen Innen und tragende Teile: Nicht brennbare Materialien und Beläge
  • Treppen Außen und tragende Teile: Nicht brennbare Materialien und Beläge

 Fluchttreppen in GK5:

  • Treppen Innen und tragende Teile: Nicht brennbare oder feuerhemmende Materialien und Beläge
  • Treppen Außen und tragende Teile: Nicht brennbare Materialien und Beläge

Der Unterschied zu Feuertreppen

Fluchttreppen beschreiben außerdem Treppen, die auch im normalen Betrieb eines Gebäudes genutzt werden können, die aber im Brandfall Bestandteil eines Fluchtwegs zu einem Notausgang oder Notausstieg sind.

Hiervon abzugrenzen sind sog. Feuertreppen. Diese dürfen ausschließlich im Ernstfall benutzt werden, also im Notfall oder Brandfall. Sie werden meistens an in Form von Stahltreppen mit den bekannten Gitterrost-Stufen an der Außenseite von Gebäuden angebracht und müssen weitere spezifischen Anforderungen gerecht werden. 

Anforderungen an Feuertreppen:

  • Belastbarkeit bei gleichmäßiger Verteilung: fünf Kilonewton pro Quadratmeter (5kN/qm). Dies entspricht einer Belastung von 500 Kilogramm je Quadratmeter Fläche der Treppe, also in etwa 6 bis 7 normalgewichtigen Erwachsenen oder einem Pferd
  • Kindersicherung: Absperrgitter sollten das unerlaubte Benutzen der Treppe durch Kinder verhindern.
  • Gitterroste (Stufen der Feuertreppe): Maschenweite von 30 x 30 Millimeter (technische Maschenteilung von 33 x 37,5 mm). Vorgeschrieben ist auch eine Sicherheitstrittkante, welche dafür sorgt dass die Feuertreppe als Fluchtwegtreppen ganzjährig nutzbar ist, also auch bei Frost, Schnee und Nässe

Vorschriften für die Planung von Fluchtwegen und Notausgängen

Der Fluchtweg führt zu einem Notausgang oder Notausstieg. Dabei ist zu beachten, dass Notausstiege keinen Notausgang ersetzen können.

Ein Notausstieg kann beispielsweise ein Fenster im 5. Stock sein. Für die Feuerwehr gut erreichbar, allerdings für einen Ausstieg ohne Hilfe nicht geeignet.

Es ist eine Ergänzung, falls der Notausgang durch Feuer, eingestürzte Decken, etc. versperrt ist.

Der Notausgang führt ins Freie oder in einen sicheren Bereich (Z. B. Feuerschutzraum). Nach dem Bauordnungsrecht sind in vielen größeren Gebäudekomplexen zwei Fluchtwege Vorschrift. Die tatsächliche Notwendigkeit eines zweiten Fluchtweges wird nach den vor Ort herrschenden Gegebenheiten bewertet.

Was sind überhaupt Fluchtwege?

  • Notwendige Flure - horizontale Wege, die sich zwischen dem jeweiligen Raum und dem Notausgang bzw. dem gesicherten Bereich wie einem Treppenhaus oder einer Außentreppe befinden. Genauere Regelungen finden sich in §36 (1) MBO
  • Notwendige Treppen / Treppenraum - Dies bezeichnet eine Treppe und den dazugehörigen Raum, der erforderlich ist, um einen sicheren Abgang aus nicht-ebenerdigen Geschossen zu gewährleisten. Detaillierte gesetzliche Vorschriften und die Unterscheidung zu nicht notwendigen Treppen findet sich u.a. in §35 (1) MBO geregelt.
  • Nicht notwendige Treppen
  • Notleitern

Für Lager- oder Produktionshallen ab 200 Quadratmeter ist beispielsweise ein zweiter Fluchtweg Vorschrift. Der erste Fluchtweg ist dabei der Schnellste. Er führt auf direktem Wege nach draußen. Der zweite Weg ist eine Alternativroute, die an einem Notausstieg enden darf. Nach der Norm DIN ISO 23601 wird der erste Fluchtweg im Flucht- und Rettungsplan mit grünen Pfeilen gekennzeichnet.

Unterschied zwischen dem ersten und zweiten Fluchtweg nach ASR A2.3

Der erste Fluchtweg wird wird in der ASR A2.3 als “die für die Flucht erforderlichen Verkehrswege und Türen, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Teppen sowie Notausgänge” definiert.

Der zweite Fluchtweg führt immer durch einen zweiten Notausgang, oder aber durch einen Notausstieg. Typisch für den zweiten Weg ist, dass er im Gefahrenfall meistens erst durch Rettungskräfte verfügbar gemacht wird, was z.B. Notleitern, z.B. Drehleitern oder tragbare Leitern. Über den zweiten Weg kann aber nur eine sehr viel kleinere Personenzahl als über den ersten Fluchtweg gerettet werden. Ein zweiter Fluchtweg ist aber nicht immer notwendig. Die Notwendigkeit wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt, indem die vorliegenden Verhältnisse genau analysiert werden. Die Einschätzung basiert unter anderem auf der insgesamt im Ernstfall zu rettenden Personenzahl. Auch Hochhäuser müssen generell über einen zweiten Fluchtweg verfügen. Rettungskräfte können hier i.d.R. nicht alle Etagen mit Rettungsgeräten erreichen. Wie bereits erwähnt müssen auch Produktionsstätten und Lager ab 200m² über einen zweiten Fluchtweg verfügen.

Unterschied zwischen Fluchtwegen und Rettungswegen

In der Bauordnungen werden Fluchtwege und Rettungswege unter dem Überbegriff zusammengefasst. In Sonderbauverordnungen werden die Begriffe jedoch getrennt betrachtet. In den entsprechenden Sonderbauverordnungen dürfen Rettungswege zum Beispiel nur von Rettungskräften genutzt werden und werden zusätzlich in den ersten und zweiten Rettungsweg unterteilt.

Fluchtwege:

  • Dienen der Selbstrettung und können von Menschen aus eigener Kraft beschritten werden können
  • Treppen, Flure und Ausgänge, die ins Freie oder in einen sicheren Bereich (Nutzungseinheit) führen
  • Über Fluchtwege müssen Menschen und Tiere Gebäude bei einem Brandfall oder einer Explosion schnell, zuverlässig und sicher verlassen können
  • Fluchtwege beschreiben auch nicht notwendige Treppen und Treppenräume, sowie Notleitern
  • In der Regel sind Fluchtwege auch Rettungswege, dienen also gleichzeitig zur Flucht aus einem Gefahrenbereich wie auch zur Rettung von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Verletzungen durch Rettungskräfte

Rettungswege:

  • Rettungswege dienen den Rettungskräften zum Bergen und Retten von Personen
  • Sie Bestehen aus festen baulichen Einrichtungen, die ohne fremde Hilfe begangen werden können
  • Beispiele: Horizontale Rettungswege (Flur), Vertikale Rettungswege (Treppe), sowie die dazugehörigen Ein- und Ausgänge
  • Der erste Rettungsweg führt in der Regel auf eine öffentliche Verkehrsfläche
  • Der zweite Rettungsweg muss nicht zwingend eine feste bauliche Einrichtung sein, sondern kann auch eine Einrichtung beschreiben, die im Gefahrenfall durch Rettungskräfte wie die Feuerwehr gestellt wird, z.B. eine Drehleiter

Bei der Planung von Fluchtwegen und Notausgängen sind folgenden Vorschriften zu berücksichtigen:

  • Aufzüge sind im Brandfall nicht zu benutzen. Im Fluchtweg dürfen sie nicht eingeplant werden.
  • Fenster als Notausgänge müssen über eine stabile Fensterbank verfügen. Beim Aussteigen darf sie nicht einbrechen.
  • Es muss möglich sein, Türen in Fluchtrichtung (nach außen) zu öffnen.
  • Alle Fluchtwege sind ständig freizuhalten. Um das zu erreichen, müssen alle Notausgänge und Notausstiege gekennzeichnet werden.
  • Fluchttüren müssen auch von außen sichtbar als Notausgang beschriftet sein.
  • Ggf. auf Parkplätzen Absperrungen wie Parkbügel einsetzen, damit Fluchtwege unter keinen Umständen blockiert oder zugestellt werden. Auch nicht kurzfristig.
  • Kennzeichnungs-Schilder müssen jederzeit lesbar und erkennbar sein.
  • Zwei verschiedene Fluchtwege dürfen nicht den gleichen Flur überqueren.
  • Beim ersten Fluchtweg sind Rolltreppen oder Wendeltreppen zu vermeiden. Wenn eine sichere Nutzung hergestellt werden kann, dürfen sie für den zweiten Weg verwendet werden. Hierbei müssen sog. gewendelte Stiegen mindestens über eine Auftrittsbreite von 20 cm verfügen und es dürfen nicht mehr als 60 Personen auf die Wendeltreppe oder Rolltreppe angewiesen sein
  • Befinden sich Schranken auf dem Fluchtweg, müssen sie ohne Hilfsmittel geöffnet werden können. Hier darf der Kraftaufwand 150 N nicht überschreiten. Logischerweise sollte eine Öffnung in Fluchtrichtung möglich sein.
  • Automatische Türen dürfen nur dann Bestandteil eines Fluchtwegs sein, wenn sie auch händisch leicht in Fluchtrichtung zu öffnen sind, oder im Notfall bzw. bei Störung selbstständig öffnen und geöffnet bleiben

Wann muss ein Flucht- und Rettungsplan erstellt werden?

  • Unübersichtliche Fluchtwegführung
  • Hoher Anteil an nicht ortskundigen Menschen
  • Bereiche mit erhöhter Gefährdung

Konkrete Beispiele für eine Pflicht für Flucht- und Rettungspläne:

  • Wenn Betriebe in einem Hochhaus oder mehrgeschossigem Gebäude untergebracht sind
  • Wenn der Fluchtweg über mehrere Geschosse oder durch größere Räume führt
  • Wenn es sich um Arbeitsstätten mit hohem Publikumsverkehr handelt (Besucher, Kunden, Zuschauer, Gäste)
  • Wenn Explosionsgefahr besteht oder im Brandfall gefährliche Substanzen freigesetzt werden könnten
  • Wenn die Rettung durch Einsatzkräfte erschwert oder gar unmöglich ist, weil befestige Zufahrten und Standplätze für Rettungsfahrzeuge fehlen, oder weil die bauliche Situation des Gebäudes die Rettung von außen erschwert

Laut DGUV-Regel 100-001 entspricht das z.B. folgenden Gebäuden & Situationen:

  • Große räumliche Ausdehnung von Betrieben
  • Weitläufige Produktionsstätten & Lager
  • Große Bürogebäude / Hochhäuser
  • Gebäude mit unübersichtlichen und verwinkelten Gängen
  • Raffinerien, Chemische Industrie und Laboratorien
  • Schulen und Kindergärten
  • Gebäude, in denen sich regelmäßig eine große Anzahl betriebsfremder und ortsfremder Personen, oder Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhält, z.B. in Krankenhäusern und Hotels

Was muss ein Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 beinhalten?

Die DIN ISO 23601 hat 2010 die DIN 4844-3 abgelöst, die bis dahin die Planung und Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen geregelt hat. Unter anderem wurden so verbindlich die neuen Sicherheitszeichen und Brandschutzzeichen nach ISO 7010 in die vorgeschriebene Gestaltung aufgenommen, die nun durchgehend eine stilisierte Flamme enthalten. Somit werden Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen nun einheitlich gestaltet. Denn die gleichen Symbole wurden auch in die ASR A1.3 übernommen.

Weitere Updates für Flucht- und Rettungspläne durch die DIN ISO 23601:

  • Horizontale und vertikale Fluchtwege werden farblich unterschiedlich dargestellt (Flure hellgrün, Treppen in einem dunkleren Grünton)
  • Der Standort des Betrachters wird auf dem Flucht- und Rettungsplan in Blau dargestellt
  • Grüne Richtungspfeile sind erlaubt, wenn sie vom Standort des Betrachters (Blau) ausgehen
  • Der Übersichtsplan enthält jetzt auch Sammelstellen

Was müssen Flucht- und Rettungspläne noch enthalten?

  • den Gebäudegrundriss oder Teile davon
  • den Verlauf der Fluchtwege
  • die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • die Lage der Brandschutzeinrichtungen
  • die Lage der Sammelstellen
  • den Standort des Betrachters
  • klar verständliche und prägnante Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen

Vorschriften zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen:

  • Jeder Plan muss mit Flucht- und Rettungsplan überschrieben sein
  • Innerhalb eines Betriebes und eines Gebäudes sollte das Layout aller Flucht- und Rettungspläne einheitlich sein
  • Jeder Plan muss dauerhaft und sicher befestigt sein
  • Die Mindestgröße für Flucht- und Rettungspläne beträgt DIN A3 (29,7 cm x 40 cm)
  • Buchstaben müssen mindestens 2 mm hoch sein, Sicherheitszeichen mind. 7 mm
  • Der Hintergrund des Flucht- und Rettungsplans sollte in Weiß oder nachleuchtendem Weiß gehalten werden
  • Schwarz-weiss Kopien sind nicht zulässig. Jeder Flucht- und Rettungsplan muss farbig sein
  • Jeder Flucht- und Rettungsplan sollte über eine Legende verfügen, in welcher die verwendeten Symbole und Farben erklärt werden

Gibt es eine vorgeschriebene Länge für den Fluchtweg?

Ja, und sie muss so kurz wie möglich gehalten werden (anders als die Mindestbreite des Fluchtwegs). Die Länge wird vom Startpunkt bis zu einem Notausgang ins Freie oder einem gesicherten Bereich (z.B. Außentreppen / Treppenhäuser) gemessen.

Zunächst muss grundsätzlich beim Verlassen jedes Arbeitsraumes, spätestens aber 10 Meter danach (von jedem Punkt des Raumes) ein Fluchtweg zu einem Notausgang erreichbar sein. 

Die Länge eines Fluchtwegs aus einem brandgefährderten Raum mit selbsttätiger Feuerlöscheinrichtung darf maximal 35 Meter betragen, aber es gibt Ausnahmen:

  • maximal 25 Meter bei brandgefährdeten Räumen ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtung
  • maximal 20 Meter bei giftstoffgefährdeten Räumen
  • maximal 20 Meter bei explosionsgefährdeten Räumen 
  • maximal 10 Meter bei explosivstoffgefährdeten Räumen

Die tatsächliche Laufweglänge darf jedoch nicht mehr als das 1,5fache der Fluchtweglänge betragen. Sofern es sich bei einem Fluchtweg auch um einen Rettungsweg handelt und das Bauordnungsrecht der Länder für diesen Weg eine von Satz 1 abweichende längere Weglänge zulässt, können beim Einrichten und Betreiben des Fluchtweges die Maßgaben des Bauordnungsrechts angewandt werden.

Wie breit muss ein Fluchtweg sein?

Das hängt davon ab, wie viele Menschen ihn gleichzeitig benutzen sollen. Die vorgeschriebene Breite basiert also auf einer Personenanzahl. Man spricht bei der Mindestbreite auch von der sog. Lichtweite. Sie beschreibt das Maß der nutzbaren inneren Abstände, also dem Abstand von Wand zu Wand. 

Anzahl der Personen Bis 5 Personen Bis 20 Personen Bis 200 Personen Bis 300 Personen Bis 400 Personen
Mindestbreite (Lichtweite) 0,875 Meter 1,00 Meter 1,20 Meter 1,80 Meter

 

2,40 Meter

 

Eine aktuelle Übersicht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA), mit allen Anpassungen und Überarbeitungen der ASR A2.3 zur Fluchtwegen, Notausgängen, sowie dem Flucht- und Rettungsplan, finden Sie hier

WICHTIGER HINWEIS: Die richtige Umsetzung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung entsprechend Bauverordnungen ist lebenswichtig. Dieser Ratgeber-Artikel dient lediglich Informationszwecken und Aufklärungszwecken. Er ersetzt weder Baugutachten, Gefährdungsbeurteilungen noch Brandschutzgutachten. Wenn sie eine neue Sicherheitsbeleuchtung planen raten wir dazu entsprechende Experten zu kontaktieren. Noch ausführlichere Informationen erhalten Sie zum Beispiel in PDFs. Die Produkte aus unserem Shop dienen vor allem für den schnellen Austausch einzelner Fluchtwegleuchten und Notausgangsschilder. Sie entsprechen allen gesetzlichen Anforderungen. Doch zur richtigen Installation und Anwendung kontaktieren Sie bitte einen Experten. 

Strafgesetzbuch § 319 Baugefährdung

  • (1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • (2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.

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