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Sicherheitskennzeichen

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Sicherheitszeichen & Schilder nach DIN ISO 7010 für Ihren Betrieb

 

Sicherheitszeichen & Sicherheitsschilder sind ein allgemeiner Sammelbegriff für verschiedene genormte und gesetzlich vorgeschriebene Schilder aus Aluminium, Metall oder selbstklebender Folie (Sicherheitsaufkleber), in diversen Größen und Ausführungen. Diese dienen auf verschiedenste Weise der Sicherheit am Arbeitsplatz, sowie dem Schutz der Betriebsausstattung vor falscher Handhabung und dem Schutz der Mitarbeiter vor Verletzungen.

 

Die wohl bekannteste Form der Sicherheitsschilder sind zum Beispiel die Verbotsschilder nach DIN EN ISO 7010, mit ihren bekannten schwarzen Piktogrammen auf weißem Grund, in einem roten Kreis und mit durchgezogener roter Linie. Ein sehr bekannter Vertreter dieser Art: die Verbotszeichen Rauchen verboten!“ oder „Zutritt verboten!“. All‘ diese Schilder sind EU-weit genormt und darauf optimiert, ohne Sprache verständlich zu sein, wofür die genau vorgeschriebene Form der Piktogramme sorgt.

 

Weitere sehr bekannte Hinweisschilder sind zum Beispiel Notausgangsschilder, die wir u.a. auch für unsere LED Fluchtwegleuchten verwenden. Doch es gibt noch viele weitere Arten von Sicherheitseichen wie Gebotsschilder, Fluchtwegschilder, Rettungszeichen und Warnzeichen, über die wir in unserem Shop informieren und die wir Ihnen auch zum Verkauf für Ihren Betrieb anbieten. Immer mit der bewährten und kompetenten Beratung durch das Intratec Team.

 

Ob nun auf Baustellen, an Maschinen in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen oder Hotels, Chemikalien oder an LKWs, welche diese transportieren, Rohrleitungskennzeichnung oder für die Ausschilderung von Notausgängen; für all‘ diese Beschilderungen gibt es ganz genaue Vorschriften und Regelungen, die Sie auf jeden Fall kennen sollten. Wir informieren hier nicht nur über unser Sortiment, sondern auch über die Neuerungen der Umstellung auf DIN EN ISO 7010 und GHS/CLP. Auch weitere Informationen rund um das Thema Sicherheitskennzeichnung und neue Piktogramme stellen wir Ihnen zur Verfügung.

 

Was für Sicherheitsschilder & Kennzeichen gibt es?

 

In unserem Shop erhalten Sie grundsätzlich fünf verschiedene Arten von Sicherheitskennzeichen: Verbotszeichen, Gebotszeichen, Warnzeichen, Rettungszeichen und Brandschutzzeichen. All‘ diese Sicherheitsschilder zeichnen sich durch verschiedene Eigenschaften und Vorschriften aus, die allesamt u.a. in der sog. ASR A1.3 festgelegt werden. Die Farbe regelt die DIN Norm ISO 3864-4. Informieren Sie sich nachfolgend über die Eigenschaften der verschiedenen Arten von Sicherheitszeichen aus unserem Shop.

 

Für alle Sicherheitskennzeichen gilt: sie müssen dauerhaft angebracht werden und deutlich erkennbar sein. Deutlich erkennbar bedeutet in diesem Fall, dass die Größe des Sicherheitskennzeichens und die Höhe, in der es angebracht wird, auf die Gegebenheiten der jeweiligen Raumsituation angepasst werden. Wo Sicherheitskennzeichen anzubringen sind, wird ausführlich in der Arbeitsstättenverordnung und vielen Spezialvorschriften vor allem zum Brandschutz geregelt.

Verbotsschilder / Zeichen

 

 

Bedeutung

Farbe

Form

Beispiel

Verbot

Rot

Kreis mit Diagonalbalken, schwarzes Piktogramm

Keine offene Flamme, Rauchen verboten

 

 

 

Verbotszeichen untersagen klar bestimmte Verhaltensweisen, welche Gefahren oder Verletzungen für sich selbst und andere zur Folge haben können. Die schwarzen Piktogramme auf weißem Grund, umrandet von der Signalfarbe Rot sind EU-weite Norm (praktisch sogar nahezu weltweit) und sind eigentlich unmissverständlich. Das Ignorieren dieser Verbotsschilder kann u.a. zum Beispiel rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, ebenso entfällt zum Beispiel bei einer daraus resultierenden Verletzung der Versicherungsschutz, Aber nur dann, wenn bei der Auswahl und Montage der Verbotsschilder sämtliche rechtliche Normen eingehalten werden. Allen voran, dass das Schild der ASR A1.1 entspricht, sowie der DIN ISO 7010. Vermeiden Sie unbedingt das Mischen von alten und neuen Verbotszeichen und anderen Sicherheitsschildern.

 

Sollten Sie sich trotzdem weiterhin für den Einsatz einzelner Schilder nach der alten BGV A8 verwenden wollen, so müssen Sie eine offizielle Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen. Hierbei wird festgestellt, ob der Schutz ihrer Mitarbeiter weiterhin vollständig gewährleistet ist. Diese Beurteilungen sind zumeist mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden. Es lohnt sich deshalb viel mehr, alle alten Schilder gegen neue Verbotsschilder aus unserem Shop auszutauschen. Diese halten wir in zahlreichen Durchmessern und Materialien für sie bereit, z.B. sowohl als Aluminiumschild, als auch mit selbstklebender Folie (Sicherheitsaufkleber).

 

Außerdem gibt es auch bezüglich des Durchmessers Vorschriften, je nachdem, wie weit weg man als Mitarbeiter oder Besucher vom Schild entfernt steht.

 

  • Verbotszeichen fordern dazu auf, bestimmte Verhaltensweisen zu unterlassen, um z.B. Unfälle zu vermeiden, etwa das Rauchen oder das Hantieren mit sonstigem offenem Feuer wegen räumlicher Nähe zu explosionsgefährdeten Gasen, Staubarten und Dämpfen. Ein bekanntes Beispiel hierfür sind z.B. Tankstellen.

 

 

Welchen Durchmesser für ein Verbotszeichen?

 

Entfernung / Erkennungsweite (Meter)

Durchmesser für Verbotsschild

4 Meter

100mm

8 Meter

200mm

12 Meter

300mm

16 Meter

400mm

24 Meter

600mm

Ab 25 Meter

900mm

 

Es ist wichtig, dass Sie die örtlichen Gegebenheiten (Flur, Halle, Treppenhaus) genau inspizieren und dann entscheiden, welche Schilderform bzw. Größe geeignet ist. Die optimale Erkennungsweite leitet sich vom größtmöglichen Abstand zu einem Sicherheitskennzeichen ab, aus welchem dieses noch eindeutig zu erkennen und die Schrift einwandfrei lesbar ist. Farbe, Form und das Piktogramm selbst, müssen auch in weiter Entfernung auf den ersten Blick und unmissverständlich erfassbar sein. Für großen Räume, lange Flure und Produktions- sowie Lagerhallen empfehlen unsere Experten grundsätzlich die Verwendung größerer Sicherheitsschilder als vorgeschrieben.

 

Gebotsschilder / Gebotszeichen

 

Bedeutung

Farbe

Form

Beispiel

Gebot

Blau

Kreis,

weißes Piktogramm

Gehörschutz benutzen

 

Gehörschutz benutzen

 

 

Gebotszeichen sind nicht identisch mit einem rechtlichen Verbot, schmälern aber z.B. rechtliche Ansprüche nach Verletzungen oder anderen Unfällen auf Grund des Ignorierens eines solchen Gebotsschildes. Aber natürlich nur dann, wenn diese ebenfalls den gelten Normen und Vorschriften entsprechend und auch so im Betrieb montiert wurden.

 

Sie dienen ebenfalls zur Vermeidung von Unfällen und der Beschädigung industrieller Betriebsausstattungen etc. Sie gebieten also ein bestimmtes Verhalten, um Unfälle zu vermeiden oder zumindest deren mögliche Folgen abzumildern. Bekannte Gebotszeichen sind z.B. das Gebot, in vorgeschriebenen Bereichen, z.B. in der Produktion oder auf Baustellen, Schutzhelme zu tragen oder Schilder, welche die Schädigungen der Gesundheit vermeiden sollen, z. B. das Gebotszeichen, dass man einen Gehörschutz oder eine Atemschutzmaske tragen sollte.

 

Welchen Durchmesser für ein Gebotsschild?

 

Entfernung / Erkennungsweite (Meter)

Durchmesser für Verbotsschild

4 Meter

100mm

8 Meter

200mm

12 Meter

300mm

16 Meter

400mm

24 Meter

600mm

Ab 25 Meter

900mm

 

Es ist wichtig, dass Sie die örtlichen Gegebenheiten (Flur, Halle, Treppenhaus) genau inspizieren und dann entscheiden, welche Schilderform bzw. Größe geeignet ist. Die optimale Erkennungsweite leitet sich vom größtmöglichen Abstand zu einem Sicherheitskennzeichen ab, aus welchem dieses noch eindeutig zu erkennen und die Schrift einwandfrei lesbar ist. Farbe, Form und das Piktogramm selbst, müssen auch in weiter Entfernung auf den ersten Blick und unmissverständlich erfassbar sein. Für großen Räume, lange Flure und Produktions- sowie Lagerhallen empfehlen unsere Experten grundsätzlich die Verwendung größerer Sicherheitsschilder als vorgeschrieben.

Warnschilder / Warnzeichen

 

Bedeutung

Farbe

Form

Beispiel

Warnung

Gelb

Dreieck,

schwarzes Piktogramm

Warnung vor einer Gefahrenstelle, Warnung vor einer Gefahrenstelle

 

 

Warnschilder warnen Sie nicht nur vor möglichen Gefahren oder Schäden, Sie sind auch in vielen Betriebsstätten oder Gebäuden absolute Pflicht. Ob Verbots-, Gebots-, oder Warnkennzeichnungen, die Schilder müssen stets klar und vom weiten gut erkennbar sein. Bei Gefahr müssen sie einfach und unmissverständlich identifizierbar sein. Daher hat der Gesetzgeber bestimmte Normen und Regel festgelegt. Alle unsere Sicherheitskennzeichen sind ASR A1.3 und ISO 7010 konform. Das bedeutet, sie können in allen gängigen Betrieben oder Einrichtungen angebracht werden.

 

Warnzeichen sollen vor allem vor Unfall- und Verletzungsgefahren schützen, die weniger von Verboten oder Anwendungsfehlern ausgehen, als von bestimmten Sachverhalten und gefährlichen Situationen, wie etwa eine Absturzgefahr, einer Quetschgefahr oder der Nähe zu gefährlichen Substanzen, z.B. Giftstoffe, ätzende Stoffe oder auch radioaktive Stoffe. Ebenso wird vor gefährlichen Anlagen und Maschinen gewarnt, also z.B. vor Hochspannung oder Lasern.

Welchen Durchmesser für ein Warnzeichen?

 

 

Entfernung / Erkennungsweite (Meter)

Durchmesser für Verbotsschild

2 Meter

100mm

4 Meter

200mm

7 Meter

300mm

10 Meter

400mm

13 Meter

600mm

Ab 20 Meter

900mm

 

Es ist wichtig, dass Sie die örtlichen Gegebenheiten (Flur, Halle, Treppenhaus) genau inspizieren und dann entscheiden, welche Schilderform bzw. Größe geeignet ist. Die optimale Erkennungsweite leitet sich vom größtmöglichen Abstand zu einem Sicherheitskennzeichen ab, aus welchem dieses noch eindeutig zu erkennen und die Schrift einwandfrei lesbar ist. Farbe, Form und das Piktogramm selbst, müssen auch in weiter Entfernung auf den ersten Blick und unmissverständlich erfassbar sein. Für großen Räume, lange Flure und Produktions- sowie Lagerhallen empfehlen unsere Experten grundsätzlich die Verwendung größerer Sicherheitsschilder als vorgeschrieben.

 

Brandschutzzeichen / Brandschutzschilder

 

 

Bedeutung

Farbe

Form

Beispiel

Rettungszeichen / Wegweiser

Rot

Viereck,

weißes Piktogramm (Richtungspfeil)

Richtungsangabe Rechts, Richtungsangabe Schräg, Feuerlöscher

 

Brandschutzzeichen Feuerlöscher nach ISO 7010 (F001)

 

 

Brandschutzzeichen sind eine spezielle Unterart der Rettungszeichen, die unter anderem wichtige Orte für Notsituationen markieren, z.B. die Position eines Feuerlöschers, oder Richtungspfeile, welche den Weg zum Notausgang oder Feuertreppe / Leiter angeben (Rettungszeichen).

Welchen Durchmesser für ein Brandschutzzeichen?

 

Entfernung / Erkennungsweite (Meter)

Durchmesser für Verbotsschild

6 Meter

100mm

11 Meter

150mm

16 Meter

200mm

21 Meter

300mm

 

Es ist wichtig, dass Sie die örtlichen Gegebenheiten (Flur, Halle, Treppenhaus) genau inspizieren und dann entscheiden, welche Schilderform bzw. Größe geeignet ist. Die optimale Erkennungsweite leitet sich vom größtmöglichen Abstand zu einem Sicherheitskennzeichen ab, aus welchem dieses noch eindeutig zu erkennen und die Schrift einwandfrei lesbar ist. Farbe, Form und das Piktogramm selbst, müssen auch in weiter Entfernung auf den ersten Blick und unmissverständlich erfassbar sein. Für großen Räume, lange Flure und Produktions- sowie Lagerhallen empfehlen unsere Experten grundsätzlich die Verwendung größerer Sicherheitsschilder als vorgeschrieben.

Welches Material für mein Sicherheitsschild?

 

 

Sicherheitszeichen warnen Sie nicht nur vor möglichen Gefahren oder Schäden, Sie sind auch in vielen Betriebsstätten oder Gebäuden absolute Pflicht. Ob Verbots-, Gebots-, oder Warnkennzeichnungen, die Schilder müssen stets klar und vom weiten gut erkennbar sein. Bei Gefahr müssen sie einfach und unmissverständlich identifizierbar sein. Daher hat der Gesetzgeber bestimmte Normen und Regel festgelegt. Alle unsere Sicherheitskennzeichen sind ASR A1.3 und ISO 7010 konform. Das bedeutet, sie können in allen gängigen Betrieben oder Einrichtungen angebracht werden.

 

Doch genauso wichtig wie die Einhaltung der Normen, ist die Wahl des richtigen Materials. In unserem Shop wählen Sie aus PVC, Aluminium & selbstklebenden PVC Verbotsschildern.

 

Verbotsschilder & Sicherheitskennzeichen aus Aluminium

 

Verbotszeichen & Sicherheitsschilder aus Aluminium sind vor allem auch für den Außeneinsatz geeignet. Denn Sicherheitskennzeichen müssen gut erkennbar angebracht werden und vor allem auch gut erkennbar bleiben – dauerhaft. Speziell für den Außeneinsatz, in Tiefkühllagern, Feuchträumen oder anderen Bereichen mit extremen Temperaturen oder Witterungen, bieten sich Verbotszeichen bzw. Schilder aus Aluminium an. Sie sind robust, pflegeleicht und halten Temperaturen von -40 °C bis +100 °C stand. Zudem verblassen sie nicht.

 

 

Verbotszeichen Aufkleber – selbstklebende PVC Folie

 

Verbotszeichen aus Kunststoff für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sind besonders schlagfest, abriebfest und witterungsbeständig. Besonders gut geeignet sind Verbotssymbole bei unebenen Untergründen sowie für den Temperaturbereich zwischen 30 °C bis +60 °C. Sowohl die nicht selbstklebenden als auch nicht selbstklebenden PVC Verbotsschilder sind zudem nachleuchtend.

 

Sicherheitszeichen der aktuellen Fassung der ASR A1.3

 

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Betriebsausstattung. Dies ist auch rechtlich nur dann gewährleistet, wenn Sie Sicherheitszeichen nach der aktuell gültigen Fassung der ASR A1.3 im Betrieb verwenden.

 

Sollte eine Gefährdungsbeurteilung nach der ArbStättV zeigen, dass Gefährdungen – z.B. a. Maschinen, im Lager oder in der Produktion - weder vermieden noch begrenzt werden können, dann ist die Kennzeichnung nach ASR A1.3 einzusetzen. Ausschließlich die aktuelle und fachgerechte Kennzeichnung und Beschildern nach der aktuellen Fassung der ASR A1.3 erspart Ihnen eine weitere Gefährdungsbeurteilung und auch weitere Konsequenzen. Im Schadensfall kann die Vermutungswirkung, die Vorgaben der ArbStättV erfüllt zu haben, für sich geltend gemacht werden, wenn nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet wird. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im § 3a "Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten" Abs. 1 auf:
 

"...Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind..."